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DtA-Programm zur Solarförderung
Gesetzesgrundlage:
Finanziert werden Vorhaben zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen, die der Zielsetzung des ERP- Umwelt- und Energiesparprogramms entsprechen.
Wer kann Anträge stellen?
In- und ausländische Unternehmen und freiberuflich Tätige mit einem konsolidierten Jahresumsatz bis zu 250 Mio. EUR
Programmkonditionen:
Der Kreditantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Finanzierungsanteil bis zu 75% der Investitionskosten für KMU und bis zu 100% für Unternehmen, die in Erneuerbare Energien investieren.
Der Kredit hat eine maximale Laufzeit von bis zu 20 Jahren (KMU), davon bis zu 3 Jahre tilgungsfrei bzw. im 2. Fall bis zu 10 Jahren und bis zu 2 Jahre tilgungsfrei. Zinssatz derzeit 5,37 % für die ersten 10 Jahre, dann neu festgelegt;
Auszahlung: 96 %; Zusageprovision 0,25 % p.M.
Höchstbetrag: i.d.R. 5 Mio. EUR
Kombination von DtA-Programmen ist möglich, der Finanzierungsanteil liegt dann zusammen grundsätzlich bei 75%, für kleine und mittlere Unternehmen bei 100% der förderfähigen Investitionskosten.
Antragstelle: Hausbank bzw. Deutsche Ausgleichsbank
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